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E-Rechnungspflicht für Selbstständige und Kleinunternehmer

Der nächste bürokratische Irrsinn steht vor der Tür. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im deutschen B2B-Bereich elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen und empfangen. Diese Pflicht wurde durch das Chancenwachstumsgesetz verabschiedet und soll die Digitalisierung der Wirtschaft vorantreiben. Hier sind einige wichtige Punkte zur E-Rechnungspflicht.

 

Bürokratischer Irrsinn

Anwendungsbereich E-Rechnungen

 

Die obligatorische Ausstellung von E-Rechnungen betrifft inländische B2B-Umsätze, die zwischen im Inland ansässigen Unternehmern ausgetauscht werden. Als ansässig gelten Unternehmer, die ihren Sitz, ihren Ort der Geschäftsleitung, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder eine inländische umsatzsteuerliche Betriebsstätte unterhalten, die am Umsatz beteiligt ist.

 

 

Definition der E-Rechnung

Künftig gilt als E-Rechnung nur noch eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Sie muss ihre elektronische Verarbeitung ermöglichen und den Vorgaben der Richtlinie 2014/55/EU entsprechen. Papierrechnungen und elektronische Rechnungen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, werden als “sonstige Rechnungen” klassifiziert. 

 

Eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung gilt ab 2025 nicht mehr als E-Rechnung, sondern als sonstige Rechnung.

 

Übergangsregelungen zur E-Rechnung

Aufgrund des Umstellungsaufwandes gibt es für Rechnungsaussteller folgende Übergangsregelungen in den Jahren 2025 bis 2027:

  • 2025: Alle (umsatzsteuerlichen) Unternehmer müssen E-Rechnungen ausstellen und empfangen können.
  • 2026: Die Verwendung von Papierrechnungen ist nicht mehr zulässig.
  • 2027: Die Verwendung von sonstigen Rechnungen (z. B. per E-Mail versandte PDF-Rechnungen) ist nicht mehr zulässig.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat bereits erste Hinweise veröffentlicht, ob die bekannten Formate XRechnung und ZUGFeRD die Anforderungen an die neue E-Rechnung erfüllen. Weitere Verlautbarungen der Finanzverwaltung werden im Laufe des Jahres 2025 erwartet.

 

Generell wäre es ratsam ein frühes Feedback seines Steuerberaters einzuholen. Als weiterführenden Artikel empfehlen wir den Beitrag der IHK Darmstadt.

 

 

Fazit aktueller Stand E-Rechnung

Nach aktueller Kenntnislage müssen ab 2028 Selbstständige und Kleinunternehmer E-Rechnungen im B2B Bereich ausstellen können. Außerdem muss es technisch ab 2025 möglich gemacht werden, E-Rechnungen von Lieferanten empfangen zu können. Wie dies genau umgesetzt werden soll, ist aktuell nicht transparent.

 

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat bereits erste Hinweise veröffentlicht, ob die bekannten Formate XRechnung und ZUGFeRD die Anforderungen an die neue E-Rechnung erfüllen. Weitere Verlautbarungen der Finanzverwaltung werden im Laufe des Jahres 2025 erwartet.

 

Generell wäre es ratsam ein frühes Feedback seines Steuerberaters einzuholen oder sich bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer zu erkundigen.

 

 

Die Loesungsbox wird auch in Zukunft alle gesetzlichen Anforderungen rund um das Thema Fakturierung erfüllen

Sobald es klare Vorgaben bzgl. der Ausstellung sowie des Empfangs von E-Rechnungen gibt, werden wir die Loesungsbox rechtzeitig für die neuen Gesetzesanforderungen fit machen. Wie immer werden wir maximal pragmatisch vorgehen, um unseren Kunden eine günstige und einfache Lösung für diesen bürokratischen Irrsinn bieten zu können.