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E-Rechnungspflicht für Selbstständige und Kleinunternehmer - Was muss wann umgesetzt werden?

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im deutschen B2B-Bereich elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen und empfangen. Diese Pflicht wurde durch das Chancenwachstumsgesetz verabschiedet und soll die Digitalisierung der Wirtschaft vorantreiben. In diesem Artikel erklären wir was die E-Rechnungspflicht für Selbstständige und Kleinunternehmer bedeutet und welche Schritte nun umgesetzt werden sollten.

 

E-Rechnungen ZUGFeRD für Selbstständige und Kleinunternehmer

Anwendungsbereich: Wann müssen E-Rechnungen erstellt werden?

Die obligatorische Ausstellung von E-Rechnungen betrifft inländische B2B-Umsätze, die zwischen im Inland ansässigen Unternehmern ausgetauscht werden. Als ansässig gelten Unternehmer, die ihren Sitz, ihren Ort der Geschäftsleitung, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder eine inländische umsatzsteuerliche Betriebsstätte unterhalten, die am Umsatz beteiligt ist.

 

 

Definition: PDF Rechnungen sind keine E-Rechnungen! Was sind denn E-Rechnungen?

Künftig gilt als E-Rechnung nur noch eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Sie muss ihre elektronische Verarbeitung ermöglichen und den Vorgaben der Richtlinie 2014/55/EU entsprechen.

 

Papierrechnungen und elektronische Rechnungen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, werden als “sonstige Rechnungen” klassifiziert. 

 

Eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung gilt ab 2025 nicht mehr als E-Rechnung, sondern als sonstige Rechnung.

 

 

Technologie: Welche Formate gelten als zulässige E-Rechnungen?

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat bereits erste Hinweise veröffentlicht, dass die Formate ZUGFeRD und XRechnung die Anforderungen an die neue E-Rechnung langfristig erfüllen.

 

ZUGFeRD

Da XRechnungen für Menschen schlecht lesbar sind, wurde das Format ZUGFeRD entwickelt. Dieses Format ist eine PDF-Datei, in welche „unsichtbar" eine XML-Datei integriert ist. Somit ist die Rechnung sowohl für Mensch als auch Maschine lesbar und kann an das Firmendesign angepasst werden. ZUGFeRD gilt daher als das zukünftige Standard Format für E-Rechnungen.

 

 

XRechnungen

Hierbei handelt es sich um einen strukturierten XML-Datensatz der maschinell ausgelesen werden kann. Da es sich hier um keine PDF-Datei handelt, gibt es keinerlei Möglichkeiten für ein Firmendesign. Corporate Design, grafische Elemente oder eine individuelle Schriftart können nicht verwendet werden.

 

XRechnungen gelten daher nicht als das zukünftige Standard Format für E-Rechnungen und werden wohl mittelfristig durch das ZUGFeRD abgelöst. Aktuell werden XRechnungen von öffentlichen Auftraggebern ab einem Rechnungsbetrag von 1.000 Euro angefordert. In diesem Zusammenhang müssen XRechnungen mittelfristig noch ausgestellt werden können.

 

 

 

Übergangsregelungen: Welche Termine zur E-Rechnung müssen eingehalten werden?

Aufgrund des Umstellungsaufwandes gibt es für Rechnungsaussteller folgende Übergangsregelungen:

  • 01.01.2025: Alle (umsatzsteuerlichen) Unternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können.
  • 01.01.2026: Die Verwendung von gedruckten Papierrechnungen ist nicht mehr zulässig.
  • 01.01.2027: Die Verwendung von sonstigen Rechnungen (z. B. per E-Mail versandte PDF-Rechnungen) ist nicht mehr zulässig.

Ab 01.01.2027 müssen für B2B Geschäfte Alle Selbstständigen und Kleinunternehmer E-Rechnungen erstellen können!

 

 

Empfehlung: Erstelle bereits ab 2025 E-Rechnungen!

Nach aktueller Kenntnislage müssen somit Selbstständige und Kleinunternehmer E-Rechnungen im B2B Bereich ab 01.01.2025 empfangen und ab 01.01.2027 erstellen können. Empfangen ist ein Marketing-Gag der Anbieter von Rechnungssoftware. Dies kann bereits jeder, denn man benötigt lediglich einen Computer, Internetzugang sowie ein E-Mailpostfach :o)

 

Für das Erstellen von E-Rechnungen stellt das ZUGFeRD DIE zukunftssicherste Technologie dar. Es gibt aktuell sehr viel Interpretationsspielraum in den Vorgaben der Übergangsregelungen bis 31.12.2026, so dass Du bereits ab 01.01.2025 ein Rechnungsprogramm verwenden solltest, welches ZUGFeRD E-Rechnungen erstellen kann.

 

 

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  • Für Dich als Anwender ändert sich nichts in der Art und Weise wie Du Rechnungen erstellst.
  • Für Deine Kunden ändert sich nichts, denn Du erzeugst weiterhin PDF-Rechnungen mit Deinem Layout so wie Du es haben möchtest und Deine Kunden es gewöhnt sind.
  • ... Zusätzlich haben Deine PDF-Rechnungen das strukturierte ZUGFeRD Format "im Bauch", so dass das Finanzamt in der Lage ist, Deine PDF-E-Rechnungen automatisiert in ihre Systeme zu einzulesen.

Die neuen Funktionen zur Erstellung von E-Rechnungen sind bereits in unserem GoBD Standard Basistarif integriert. Unsere Preise erhöhen sich dabei nicht. Uns ist weiterhin wichtig, dass Selbstständige und Kleinunternehmer einfach und günstig die gesetzlichen Vorgaben beim Rechnungen erstellen einhalten können!

 

 

 

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