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Rechnung schreiben als Webdesigner

Dieser Artikel gibt dir einen kurzen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Rechnungserstellung für Webdesigner.

 

Rechnung schreiben als Webdesigner

Wichtige Aspekte bei der Rechnungsstellung für Webdesigner

 

Egal, ob Du als Freelancer arbeitest oder eine eigene Agentur führst – von Dir wird erwartet, dass Du funktionale und ästhetische Webseiten für Deine Kunden entwickelst. Dazu gehört nicht nur das Beherrschen verschiedenster Programmiersprachen wie HTML, CSS und JavaScript, sondern auch ein sicherer Umgang mit Content-Management-Systemen wie WordPress oder Webflow.

 

Doch Dein Job besteht nicht nur aus kreativen und technischen Aufgaben. Auch das Rechnungswesen gehört zu Deinem Arbeitsalltag. Damit Du hier keine Fehler machst, solltest Du einige grundlegende Dinge beachten.

 

Ärger als Webdesigner mit dem Finanzamt vermeiden, gesetzliche Vorgaben nach GoBD erfüllen!

Was viele immer noch nicht wissen: Bereits seit 2017 bis Du als Webdesigner verpflichtet, GoBD (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Dokumentation) konforme Rechnungen zu erstellen. Was dies genau bedeutet, kannst Du hier erfahren.

 

Word und Excel sind somit rechtlich unzulässige Werkzeuge zur Rechnungserstellung. Du benötigst eine GoBD konforme Rechnungssoftware, wenn Du mit dem Finanzamt sowie Steuerprüfern rückwirkend kein Problem bekommen möchtest.

 

Pflichtangaben auf einer Webdesigner-Rechnung

Oft wirst Du als Webdesigner vom Finanzamt der Gruppe der freien Berufe zugeordnet. Das bedeutet, dass Deine Rechnungen bestimmte Pflichtangaben enthalten müssen.

 

Damit Deine Rechnung rechtlich anerkannt wird, müssen folgende Angaben enthalten sein:

  • Deine vollständigen Kontaktdaten als Dienstleister
  • Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
  • Deine Steuernummer & Umsatzsteuer-ID falls vorhanden
  • Rechnungsdatum
  • Eine fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummer
  • Detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistung inklusive Menge und Art
  • Datum der Leistungserbringung
  • Einzelpreise und Gesamtsumme
  • Der angewandte Mehrwertsteuersatz
  • Zahlungsfrist
  • Falls Du die Kleinunternehmerregelung nutzt, ein entsprechender Hinweis

 

Kontrolliere Deine Rechnung sorgfältig, um Fehler zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle Pflichtangaben vorhanden sind.

 

Die neue E-Rechnungspflicht für Webdesigner

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland für den B2B-Bereich die Pflicht zur elektronischen Rechnung. Das bedeutet, dass Du Rechnungen nicht mehr einfach als PDF oder in Papierform versenden darfst. Stattdessen müssen sie in einem standardisierten Format (ZUGFeRD) erstellt und verschickt werden.

 

Mehr Infos zum für Webdesigner im B2B Bereich wichtigem ZUGFeRD Format findest Du hier.

Weiterführende Artikel allgemein zu E-Rechnungen findest Du hier.

 

Rechnungen korrekt versenden

Neben dem postalischen Versand kannst Du Rechnungen auch digital übermitteln. Hierbei solltest Du darauf achten, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden – insbesondere hinsichtlich der Archivierung und Aufbewahrungspflichten.

 

Ein einfacher Weg, um Fehler zu vermeiden, ist die Nutzung eines Rechnungsprogramms, das automatisch alle wichtigen Punkte berücksichtigt.

 

Wichtige Fristen bei der Rechnungsstellung

Nicht nur die Inhalte Deiner Rechnung sind wichtig, sondern auch die fristgerechte Erstellung. Damit Du Dein Honorar sicher erhältst, musst Du die Rechnung innerhalb von sechs Monaten nach erbrachter Leistung stellen. Eine fristgerechte Rechnungsstellung ist zudem die Grundlage für eventuelle Mahnungen oder Zahlungserinnerungen.

 

Mehrwertsteuer und Besonderheiten für Webdesigner

Wenn Du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst, musst Du in Deinen Rechnungen Mehrwertsteuer ausweisen. Der reguläre Satz beträgt 19 %, in bestimmten Fällen – zum Beispiel bei der Lizenzierung von Urheberrechten – gilt jedoch der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Es lohnt sich also, sich genau mit den steuerlichen Vorgaben auseinanderzusetzen.

 

Rechnungsprogramme für Webdesigner - Deine Vorteile

Mit einer GoBD konformen Rechnungssoftware erfüllst Du nicht nur gesetzliche Vorgaben, Du kannst auch Deinen Verwaltungsaufwand erheblich optimieren z.B.

  • Schnelle und einfache Rechnungserstellung
  • Vermeidung von Fehlern bei der Abrechnung
  • Vermeidung Rechnungsstellung an Deine Kunden zu vergessen
  • Direkter Rechnungsversand per E-Mail
  • Automatische Zahlungserinnerungen
  • Kunden- und Umsatzübersichten auf Knopfdruck

Fazit

Beim Schreiben von Rechnungen als Webdesigner gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Neben den Pflichtangaben solltest Du darauf achten, ob für Deine Leistungen der reguläre oder der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt. Besonders mit der Einführung der E-Rechnungspflicht solltest Du Dich rechtzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen, um reibungslos weiterarbeiten zu können. 

 

Löse Dich umgehend von Word und Excel, denn mit diesen Werkzeugen wirst Du als Webdesigner mit dem Finanzamt sehr große Probleme bekommen, weil diese nicht GoBD konform sind!

 

 

 

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